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Auszug des Projektträgers

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd. Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen. Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.
Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 15. September 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.



Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von einer bis 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Das Handelsunternehmen existiert bereits (mindestens seit dem 1. Januar 2020), weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).

Was wird gefördert?

Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.

Der Aufruf wendet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistung (einschließlich Schulungen) sowie der Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

Wie wird gefördert?

Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.


Quelle: https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020

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Die Neuss Grevenbroicher Zeitung 
schrieb am 15. August